Risikolebensversicherung - eine skurrile Wette?

 

Die erste überlieferte Risikolebensversicherung wurde am 18. Juni 1583 im Land der skurrilen Wetten, in England, zwischen Walter Gybbons und 16 Personen abgeschlossen. Der Vertrag sah vor, dass an eine 18. Person, den Ratsherren Richard Martin, der Betrag von 382 Pfund auszuzahlen sei, falls Walter Gybbons innerhalb eines Jahres sterben sollte. Als Gegenleistung für diese Wette auf den Tod erhielten sie von Gybbons zusammen 30 Pfund. Walter Gybbons starb tatsächlich nach kurzer Zeit. Das versprochene Geld musste Richard Martin allerdings erst vor Gericht einklagen.

RisikolebensversicherungHeutzutage funktioniert eine Risikolebensversicherung noch ganz genauso. Eine Versicherungsgesellschaft übernimmt die Rolle der 16 Personen, Walter Gybbons heißt heutzutage Versicherungsnehmer, er ist der Vertragspartner. Richard Martin ist der Bezugsberechtigte, er bekommt das Geld beim Tod der versicherten Person, die in diesem Fall identisch mit dem Versicherungsnehmer ist. Die Versicherungssumme sind die 382 Pfund und der Beitrag (in dem Fall ein Einmalbeitrag) 30 Pfund.

Was die illustre Gesellschaft allerdings versäumt hatte - heute fast immer Vorbedingung für den Abschluss einer Lebensversicherung - ist die Gesundheitsprüfung. Mit einer solchen wären die 16 Personen die Wette vielleicht nicht eingegangen.

Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Angehörige bei ihrem Tod finanziell absichern oder Verbindlichkeiten auch nach Ihrem Tod bezahlen möchten.

Eine Risikolebensversicherung ist immer eine Kapitallebensversicherung, d. h. die Bezugsberechtigten bekommen im Todesfall eine vereinbarte Summe ausgezahlt. Der Beitrag ist von verschiedenen Faktoren, wie bspw. Geschlecht, Alter, Laufzeit, Gesundheit und oft auch vom Beruf und Freizeitverhalten abhängig. Eine Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Versicherung, d . h. Sie bekommen kein Kapital ausgezahlt. Die Beiträge dienen nur zur Deckung des Todesfall-Risikos. Die gebildeten Überschüsse werden meistens mit dem Beitrag verrechnet, der dadurch nach und nach immer geringer wird.

Ein Risikolebensversicherungs-Vergleich lohnt sich. Viele Versicherer bieten spezielle Nichraucher-Tarife an, manche verzichten gegen einen höheren Beitrag auf die Gesundheitsprüfung. Eine Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme schließen Sie ab, wenn bspw. Verbindlichkeiten für Hypotheken im Lauf der Zeit geringer werden.

Einen Risikolebensversicherungs-Vergleich führen Sie am besten im Internet durch, indem Sie "Risikolebensversicherung Vergleich" in Ihrer Suchmaschine eingeben. Sie finden eine Reihe von Anbietern, die für Sie einen Vergleich der Risikolebensversicherungen, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, durchführt.