Haftpflichtversicherung - schützen vor einem Schaden

 

Im täglichen Leben läuft man immer Gefahr, dass man durch eine Unachtsamkeit schon mal einen Schaden verursachen kann. Je nachdem welche Art von Schaden vorliegt, kann der Ersatz dieses Schadens schnell mal eine große Summe betragen. Um sich davor zu schützen, gibt es die Haftpflichtversicherung. Damit sichert sich die versicherte Person eben gegen jene Schadenersatzansprüche ab. Nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist schließlich jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der einen Schaden verursacht hat. Das hat jedoch nicht zwingend zu bedeuten, dass man auch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Der Abschluss einer solchen geschieht nur freiwillig und ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

 

Wichtige weitere Versicherungen im Bereich der Sachversicherungen:


HaftpflichtversicherungEs gibt allerdings auch hierzu Ausnahmen. Wenn das zu versichernde Risiko besonders hoch ist, dann wird in diesem Bereich eine Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. So verhält es sich mit der Kfz-Haftpflicht- und der Jagdhaftpflichtversicherung. Da in diesen Bereichen eine erhöhte Gefahr dafür besteht, dass jemand zu Schaden kommen kann, will man seitens des Gesetzgebers dafür sorgen, dass der Geschädigte in einem solchen Fall nicht auf seinen Anspruch verzichten muss, weil der Schadenverursacher nicht in der Lage ist, die Summe für den Schadenersatz zu leisten. Diese Summen können immer dann besonders hoch ausfallen, wenn es sich um Personenschäden handelt oder wenn gar jemand zu Tode gekommen ist.

 

Aber auch im Bereich von Sachschäden können schnell hohe Summen erreicht werden, die das Haushaltsbudget eines Privatmenschen wesentlich beeinträchtigen. Gerade für Familien mit Kindern wird sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfehlen. Kinder sind mitunter in ihrem Spieltrieb unberechenbar und da kann schnell etwas zu Bruch gehen. Sei es nun die kaputte Fensterscheibe als Folge eines verunglückten Torschusses beim Fußballspiel oder die teure antike Vase in einem Geschäft, die durch eine unachtsame Bewegung auf den Boden fällt und in viele kleine Scherben auseinanderbricht. Wenn das Kind diesen Schaden verursacht hat, dann muss es auch für diesen Schaden aufkommen. Zwar sagt man oft, dass Eltern für ihre Kinder haften, das ist jedoch nicht richtig. Kinder ab dem 7. Lebensjahr haften bereits selbst in vollem Umfang für Schäden, die sie verursachen. Da diese Kinder im Rahmen einer Haftpflichtversicherung über die Eltern mit versichert sind, kann man den Kindern diese Schuld abnehmen, denn diese kann das Kind im schlimmsten Fall bis zu 30 Jahre lang verfolgen.